Sanierungsgebiet Kirchzarten Ortsmitte II
Die Gemeinde Kirchzarten wurde mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Kirchzarten geschaffen.
Entdecken Sie alle Fördermöglichkeiten für private Eigentümerinnen und Eigentümer in unserem Flyer.
Projektinformationen
Beschluss der VU |
21.07.2022 |
Beschluss förm. Festlegung |
30.03.2023 |
Förderrahmen aktuell |
1.500.000,00 Euro |
Landesmittel aktuell |
900.000,00 Euro |
Bewilligung Beginn |
01.01.2022 |
Bewilligung Ende |
30.04.2031 |
Übersicht Sanierungsgebiet
Die Gemeinde Kirchzarten setzt auf eine erhaltende Sanierung der vorhandenen Bausubstanz und den Erhalt der Kleinteiligkeit der Bebauung. Beispiele hierfür sind unter anderem der Erhalt und die Erneuerung der denkmalgeschützten Kienzlerschmiede, die Erneuerung und Nachnutzung des alten Rathauses in der Fußgängerzone sowie die Erneuerung des Bahnhofsgebäudes.
Zusätzlich gibt es drei Schwerpunktbereiche mit Entwicklungspotential, welche im Rahmen städtebaulicher Ideenwettbewerbe genauer untersucht und nach Möglichkeit auch entwickelt werden sollen.